Betriebskosten

Betriebskosten:

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

Unser Service:

– Umlage der Jahresbetriebskosten
– Erfassung der Betriebskosten gem. §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung
– Anteilige Zuordnung der Betriebskosten an den Mieter
– Erläuterung und Rechnungslegung für den Mieter

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser Ziel!